IMPRESSUM UND AGB

Angaben gemäß § 5 TMG

Rondke GbR I NRC Beratungsgesellschaft
Königsreihe 14a
22041 Hamburg

Vertreten durch:
Nadja Rondke
Rinaldo Rondke


Kontakt

Telefon: +49 176 3894 9057
E-Mail: hallo@nrc-gbr.com


Angaben zur Berufs­haftpflicht­versicherung

Name und Sitz des Versicherers:
Continentale Sachversicherung AG
Servicecenter Gewerbe Haftpflicht 2
Ruhrallee 92
44139 Dortmund

Geltungsraum der Versicherung:
Deutschland


EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere
E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.


Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Gegenstand aller Verträge von Rondke GbR I NRC Beratungsgesellschaft, Königsreihe 14A, 22041 Hamburg (nachfolgend Auftraggeberin genannt) mit ihren Auftraggebern.

Abweichenden Geschäftsbedingungen der Auftraggeber wird hiermit widersprochen. Solche abweichenden Bedingungen erkennt die Auftragnehmerin nur an, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

Die Auftragnehmerin wird als Unternehmensberaterin für den Auftraggeber tätig.

§ 1 Gegenstand des Vertrages

Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Trainings-, Coaching-, Workshops-, Seminar- und Beratungsdienstleistungen bei dem Auftraggeber.
Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Erfüllungsort ist derjenige, der im schriftlichen Angebot festgehalten wurde.

§ 2 Beauftragung und Vertragsabschluss

Für alle Dienstleistungen Trainings-, Coachings-, Workshops-, Seminar- und Beratungsdienstleistungen ist ein von der Auftragnehmerin erstelltes Angebot erforderlich.

Die Preise der Auftragnehmerin sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich.

Wenn im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die dort genannten Durchführungstermine 14 Tage ab Angebotsabgabe reserviert.

Die Buchung durch den Auftraggeber kann per Brief, E-Mail oder telefonisch erfolgen.

Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch die Auftragnehmerin zustande, spätestens jedoch mit der Annahme der Dienstleistung durch den Auftraggeber.

Die schriftliche Buchungsbestätigung durch die Auftragnehmerin kann per Brief, E-Mail oder telefonisch erfolgen.

Die Bezahlung einer prozentualen Anzahlung vor Leistungserbringung kann individuell im Angebot vereinbart werden. In diesem Fall stellt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber eine gesonderte Anzahlungsrechnung aus.

§ 3 Durchführung, Ausfallregelung und Rücktritt

Der Veranstaltungsort und die Veranstaltungszeiten sind im Angebot angegeben.

Die Auftragnehmerin behält sich vor, auch bestätigte Trainings-, Coachings-, Workshops-, Seminar- und Beratungsdienstleistungen aus organisatorischen oder sonstigen wichtigen Gründen (z.B. bei zu geringer Teilnehmerzahl) bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Die Veranstalterin wird sich jedoch in diesem Fall bemühen, Alternativen anzubieten. Bei einer Absage oder einem Ausfall der Veranstaltung, z.B. bedingt durch höhere Gewalt, wird die Veranstalterin die Teilnehmer unverzüglich informieren und die Anzahlungsbeträge zurück erstatten; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftrag bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, ohne zusätzliche Kosten zu stornieren. Eventuelle Anzahlungsbeträge werden nicht zurückerstattet.

Erfolgt eine Stornierung bis 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn, hat der Auftraggeber 50 % des noch offenen vereinbarten Vergütungsbetrages (vereinbarte Vergütung abzüglich der Anzahlung / 2) an die Veranstalterin zu zahlen.

Erfolgt die Stornierung weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, hat der Auftraggeber den ganzen noch offenen Betrag aus der vereinbarten Vergütung (vereinbarte Vergütung abzüglich der Anzahlung) an die Auftragnehmerin zu zahlen. Zusätzlich hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin die durch die bestätigte Buchung bereits entstandenen Kosten (Unterbringungs-, Reise- / Folgekosten) zu zahlen.

Der Auftraggeber stellt diejenigen Daten, Informationen und Einrichtungen zur Verfügung, die zur erfolgreichen Durchführung bzw. vollständigen Erbringung der Leistung der Auftragnehmerin erforderlich sind. Hier sind insbesondere Schulungsräume und die erforderliche Ausstattung gemeint.

Die Auftragnehmerin ist ausdrücklich nicht für Verpflegung und Unterkunft der Teilnehmer zuständig.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Durchführung der Trainings, Coachings, Workshops, Seminare und Beratungsdienstleistungen abzulehnen, sofern wesentliche Gründe vorliegen. Ein wesentlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn nach Einschätzung der Auftragnehmerin die Schulungsausstattung oder andere Gegebenheiten, wie die Zusammensetzung der zu schulenden/ trainierenden Gruppe, die erfolgreiche Durchführung der Trainings-, Coachings, Workshops-, Seminar- und Beratungsdienstleistungen gefährdet

§ 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen

Der Auftraggeber zahlt der Auftragnehmerin für die festgelegten Leistungen die im Einzelauftrag vereinbarte Vergütung. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Fahrtkosten, Übernachtungskosten und sonstige Spesen werden dem Auftraggeber entsprechend der jeweils gültigen Preisliste oder entsprechend dem Einzelauftrag berechnet.

Die Auftragnehmerin wird nach Durchführung des Seminars dem Auftraggeber die vereinbarte Vergütung abzüglich des Anzahlungsbetrages in Rechnung stellen.

Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.

Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Auftragnehmerin ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen gemäß der gesetzlichen Vorschriften der §§ 268, 288 BGB zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen von der Auftragnehmerin nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

Soweit von den obenstehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann die Auftragnehmerin jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die die Auftragnehmerin Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.

Im Fall einer nachträglich eingetretenen Änderung der Bonität ist die Auftragnehmerin berechtigt, Zahlung Zug, um Zug gegen Lieferung bzw. entsprechende Sicherheitsleistungen zu verlangen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten.

§ 5 Abretungsverbot

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

§ 6 Urheberrechte an Schulungs- und Arbeitsunterlagen

Alle Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte hinsichtlich der Schulungs- und Arbeitsunterlagen für die Trainings-, Coachings- Workshops-, Seminar- und Beratungsdienstleistungen, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung, verbleiben bei der Auftragnehmerin. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch die Auftragnehmerin darf kein Nutzer, Teilnehmer oder Auftraggeber die Schulungsunterlagen, ganz oder teilweise, in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduzieren, vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben. Die Arbeitsunterlagen stehen exklusiv den TeilnehmerInnen zur Verfügung.

§ 7 Haftungsausschluss

Für Unfälle und sonstige Schädigungen der Teilnehmer bzw. Diebstähle und Schädigungen ihrer Sachen während der Veranstaltung haftet die Auftragnehmerin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers - gleich aus welchen Rechtsgründen – sind ausgeschlossen. Die Auftragnehmerin haftet deshalb insbesondere nicht für Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.

Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

Sofern die Auftragnehmerin grob fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- und Personenschaden der Auftragnehmerin auf die Ersatzleistung ihrer Haftpflichtversicherung begrenzt. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 8 Datenschutz

Dem Auftraggeber ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von der Auftragnehmerin auf Datenträgern gespeichert werden. Der Auftraggeber stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von der Auftragnehmerin selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und auf der Grundlage der DSGVO.

Persönliche Informationen können bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers auch dazu verwendet werden, um über Angebote und Dienstleistungen zu informieren.

Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Sofern Ihr Wunsch nicht mit einer gesetzlichen Pflicht zur Aufbewahrung von Daten oder einem berechtigten anderen Interesse kollidiert haben Sie ein Anrecht auf Löschung Ihrer Daten. Von uns gespeicherte Daten werden, sollten sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr vonnöten sein und es keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen geben, nach 10 Jahren gelöscht. Falls eine Löschung nicht durchgeführt werden kann, da die Daten für zulässige gesetzliche Zwecke erforderlich sind, erfolgt eine Einschränkung der Datenverarbeitung. In diesem Fall werden die Daten gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet.

§ 9 Transparenz und Vertraulichkeit

Zur Schaffung einer Vertrauensbasis als notwendige Voraussetzung für den Erfolg der Training, Coaching, Workshops, Seminare und Beratungen, werden alle Informationen, die der Auftragnehmerin über die TeilnehmerInnen bekannt werden (unabhängig ob im Rahmen eines Trainings, eines Workshops, eines Seminars, einer Beratung oder eines Einzelgesprächs persönlich oder per Telefon) vertraulich behandelt.

Es erfolgen ausschließlich inhaltliche Feedback-Gespräche mit dem Auftraggeber, ohne die Angaben von und über einzelne TeilnehmerInnen.

Die TeilnehmerInnen werden darüber informiert, dass keine Weitergabe personenbezogener Informationen an den Auftraggeber erfolgt. Insbesondere keine diagnostischen oder Fähigkeitseinschätzungen.

§ 10 Sprache, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Der Vertrag wird in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

§ 11 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen / des Behandlungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.